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Willkommen bei der Caritas Schuldner-
und Insolvenzberatungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Die Caritas Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle im Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen berät Menschen bei finanzieller Ver- und Überschuldung, die diese Last aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen. Das Angebot der Schuldnerberatung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Garmisch-Partenkirchen.

Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle gem. §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Beratungsstelle unterliegen der Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Sie können uns gerne während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 08821 94348 80 kontaktieren.

Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Dompfaffstraße 1
82467 Garmisch-Partenkirchen


E-Mail: schuldner-gap@​caritasmuenchen.org
Telefon: 08821 94348 80
Fax: 08821 94348 24

Ansprechpartner

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Claudia Fichtl

Fachbereichsleitung Schuldnerberatung Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Monika Wehrsdorf

Schuldnerberatung Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Rosemarie Strasser

Schuldnerberatung Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Antonia Drechsler

Schuldnerberatung Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Annette Wagner

Prävention Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Kerstin Danielak

Verwaltung Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Weiterführende Links und Filme

Geld und Schulden Lexikon:
http://www.geldundschulden.de/articles?char=all

Film des Deutschen Caritasverbands zum Thema Was ist Armut:
https://www.youtube.com/watch?v=_YV2JWW9gbI

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Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Nein, wir beraten Sie kostenfrei.

Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtung spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Ehemals Selbstständige i. S. d. § 304 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 InsO, d.h. z.B. Kleingewerbetreibende und Soloselbstständige, können sich ebenfalls an die Schuldnerberatungsstelle wenden. Nicht beraten werden können: Firmen, Gewerbetreibende und aktuell Selbstständige.

Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).

Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:

 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde der Kinder / Eheurkunde
  • Bankkarte 
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszug als Nachweis Kindergeldeingang
  • Nachweis Unterhaltszahlungen von mindestens 2 Monaten 

 

Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.

Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.